Artenschutz
Für den Erhalt der Arten, deren
Lebensräume und einer intakten Natur.

National und international

Artenschutz

Alle Amphibien und Reptilien sind national und international besonders geschützt. Das heißt, das Fangen von geschützten Tieren ist in den Ländern durch den Artenschutz bzw. den Reptilienschutz ohne eine Bewilligung der zuständigen Behörden verboten. Die geschätzte Zahl der Tier- und Pflanzenarten liegt zwischen 3,6 Mio. und 112 Mio. weltweit.

Das bedeutet, dass jedes Aufstellen eines Amphibienzaunes oder Froschzaunes in Österreich und Deutschland ist bewilligungspflichtig und mit der zuständigen Naturschutzbehörde vom Land in Österreich bei der Bezirkshauptmannschaft oder in Deutschland beim Landratsamt abgeklärt werden muss. Grundsätzlich ist vor jedem Eingriff zu prüfen, ob es nicht eine Alternative gibt, die die geschützten Tierarten weniger beeinträchtigt.

Das Umsiedeln von Tieren stellt in jedem Fall einen massiven Eingriff in lebende Systeme dar, der räumlich und zeitlich genau geplant und wie bereits erwähnt behördlich genehmigt werden muss, um zu verhindern, dass vermeintliche Schutzmaßnahmen zur lokalen Ausrottung führen.

Frösche, Kröten, Unken, Molche

Warum Artenschutz?

Die Herpetofauna also Frösche, Kröten, Unken, Molche, Salamander, Eidechsen, Schildkröten und Schlangen zählen zu den terrestrisch lebenden Kleintieren, deren Lebensraum sich stark mit dem des Menschen überschneidet und somit dem Artenschutz unterliegt.

Da der Mensch die Landschaft zunehmenden industriell nutzt sind all diese Artengruppen unter Druck geraten und daher meist massiv gefährdet.

Das öffentliche Interesse an einer intakten Natur und am Erhalt der Arten und deren Lebensräume ist in EU-weiten, nationalen und regionalen Naturschutzgesetzen niedergeschrieben und es gibt Verbotstatbestände. Wer gegen diese verstößt, macht sich strafbar.

Tötungsverbot

Selbst wenn für die Natur positive Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, dürfen keine Tiere getötet werden. Das Tötungsverbot gilt auch für Einzeltiere, der Satz ….wegen der paar Eidechsen, brauchen wir keine Maßnahmen zu setzen, zeigt bereits, dass die Person, die damit argumentiert, die Tragweite noch nicht verstanden hat, und Gefahr läuft, sich durch den Artenschutz, strafbar zu machen.

Störungsverbot

Das Störungsverbot gilt für Populationen also Fortpflanzungsgemeinschaften. Das heißt es dürfen keine Eingriffe erfolgen, die dazu führen, dass sie den Lebensraum verkleinert oder sich die Population nicht mehr positiv entwickeln kann. Derartiges kann auch durch nicht ordnungsgemäß errichtete oder nicht ausreichend betreute Froschzäune passieren.

Jeder der in Lebensräume von Amphibien und/oder Reptilien eingreift muss sich die Frage stellen, ob er oder sie durch sein oder ihr Handeln diese oder weitere Verbotstatbestände, wie z.B. den Eingriff in Fortpflanzungsstätten auslöst.

Ist der Einschreitende damit überfordert sind erfahrene herpetologisch ausgebildete Fachleute beizuziehen, die entsprechende gutachterliche Einstufungen vornehmen und abklären, ob durch eingriffsmindernde Maßnahmen die Möglichkeit besteht, die Verbotstatbestände zu umgehen und diese dann mit der Behörde abzuklären.

Ein Hilfsmittel zur Umsiedlung von Amphibien und/oder Reptilien ist ein in jedem Gelände errichtbarer, stabiler, fängiger Amphibienschutzzaun, der problemlos zur Fangfeldern angeordnet werden kann.  Zusätzlich werden künstliche Verstecke ausgelegt. Die gefangenen Tiere werden in neue Lebensräume verbracht.

Der Bezug und die Errichtung all dieser Dinge werden hier angeboten!

Regelwerke

In verschiedenen Regelwerken wie den Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) in Österreich, der MaMS in Deutschland sind die Rahmenbedingungen für eine artgerechte und schonende Errichtung und Betreuung von Amphibienzäunen zusammengestellt.

Lebensraum geschützter Tiere

Artenschutz-Einsatzbereiche wo?

Überall dort wo in den Lebensraum geschützter Tiere eingegriffen wird oder wandernde Tiere vor den Gefahren, die vom Mensch ausgehen geschützt werden müssen.

Im Amphibienschutz an Straßen werden seit Jahrzehnten Amphibienzäune eingesetzt, um die Tiere jedes Jahr auf ihrem Wege vom Landlebensraum zum Laichgewässer oder Teich vor dem Straßenverkehr zu schützen. Diese Zäune wurden und werden ständig weiterentwickelt, um Gefahren für die Tiere abzuwenden, die Effizienz und Flexibilität beim Aufbau zu steigern und die Haltbarkeit unter rauen Bedingungen zu verbessern.

Beantragen und durchführen

Umsiedlung von geschützten Amphibien & Reptilien

Ein weiteres im Zusammenhang mit dem Artenschutz in letzter Zeit stark erweitertes Einsatzfeld ist die Umsiedlung von gesetzlich geschützten Amphibien und Reptilien aus Bebauungsflächen. Diese Maßnahmen müssen von der zuständigen Naturschutzbehörde bewilligt werden.

Umsiedlung aus Bebauungsflächen

Zur Umsiedlung müssen im Vorfeld neue Lebensräume hergestellt werden, die geeignet sind, den Erhaltungszustand bzw. Fortbestand vor Ort zu sichern. Die Anlage von neuen Fortpflanzungsstätten, wie Laichgewässer und Eiablageplätzen oder Ruhestätten wie Holzstapel, Wurzelstock- oder Asthaufen erfolgt in einer Anzahl und Dimension, die für die betroffenen Arten notwendig sind, um weder die Population noch den Lebensraum zu verkleinern.

Artenschutz wann?

Art und Dimension des Artenschutzes muss noch im Vorfeld jeder Detailplanungsphase abgeklärt werden. Das schützt vor unnötigen Kosten und bringt Rechtssicherheit.

Idealer Weise wird bei der zuständigen Behörde ein Feststellungsverfahren (SAP in Deutschland) beantragt und durchgeführt.

Artenschutz, wie?

Um das Tötungsverbot zu umgehen, müssen alle geschützten Tiere artgerecht gefangen und vorsichtig aus einem Baufeld entfernt werden. Dazu dienen für terrestrisch lebende Kleintiere sogenannte Amphibienschutzzäune, mit denen das Baufeld umgeben wird, um das Einwandern von Tieren zu verhindern und der Innenraum mit Fangfeldern mit einer Seitenlänge von 20 bis 25 Metern unterteilt wird.

In allen Ecken werden ebenerdig 12 l Fangkübel (Fangeimer) bündig am Zaun eingegraben, mit einem speziellen Schwimmfloss versehen und mit einem eckigen Fluchtstab für Käfer und Kleinsäuger ausgestattet.

Diese Konstruktion muss solang die Fangbehälter installiert sind je nach Witterung und Jahreszeit täglich ein- bis zweimal kontrolliert werden. Alle gefangenen Tiere werden bestimmt und in einer Tabelle dokumentiert, die der ökologischen Bauaufsicht wöchentlich übermittelt wird.

Parallel dazu werden in den einzelnen Fangfeldern Schlangenbleche ausgelegt, die unregelmäßig kontrolliert werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese oft erst nach 4 bis 6 Wochen von Schlangen, Schleichen Eidechsen oder Amphibien als Versteck angenommen werden.

Neue Lebensräume
Amphibien & Reptilien

Stillgewässer

Dauerhafte naturnahe Stillgewässer an der Geländeoberkannte werden, wenn sie das Wasser dauerhaft halten sollen, in aller Regel mit Vlies-Folie-Vlies gedichtet, mit Zwischenboden überschüttete und naturnah gestaltet.

Eiablagehaufen Eidechsen

Eiablagehaufen für Eidechsen werden an besonnten Waldrändern oder Dämmen eingerichtet und bestehen aus grabfähigem Sand, der mit Versteckmöglichkeiten aus Ästen und oder Wurzelstöcken umgeben bzw. teilweise abgedeckt wird.

Eiablagehaufen Schlangen

Eiablagehaufen für Schlangen werden im Unterbau mit einem Hackschnitzel, Sägemehlgemisch ausgestattet, das bei der Zersetzung die nötige Wärme zur Entwicklung der hier angelegten Eier abgibt.

Asthaufen

Asthaufen stellen für eine Vielzahl vor Tiergruppen, darunter Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger, Vögel und diverse Insekten wichtige Lebensraumstrukturen dar. Wichtig ist, dass sie echte Versteckmöglichkeiten und sonnenplätze bieten, die vor allem durch das dichte Legen und die Verwendung unterschiedlich dicker Äste erreicht werden.

Holzstapel abgedeckt

Mit einer UV beständigen Folie abgedeckte Holzstapel am Waldrand werden gern von Ringelnatter, Äskulapnatter und auch der Schlingnatter, sowie Zauneidechsen, Bergeidechsen und Blindschleichen als Ruhestätte genutzt.

Warum Gewebe und keine Folie

Fangsysteme zur Baufeldfreimachung

Das Raschelgewirke ist ein blickdichtes hochflexibles stabiles Zaunmaterial, das verhindert, dass sich Amphibien mit Hilfe der Adhäsionskraft an dem Material nach oben ziehen können.

Das Material für den Amphibienzaun bzw. Froschzaun oder Krötenzaun kann individuell und in variabler Höhe produziert werden. Die Standarthöhe unserer Zäune beträgt 55 cm. Am oberen Ende befindet sich eine durchgehende, sehr stabile gegen Ausreißen verstärkte Knopflochleiste, durch die die gedrehte Spannschur, an der der Zaun angehängt wird, gefädelt wird.

Dadurch erfolgt die horizontale und vertikale Spannung des Zaunes nicht über das Zaunmaterial, sondern über die geflochtene Nylonschnur, die an den mitgelieferten 80 bis 100 cm langen Stahlstehern mit aufgebogenem Ring eingehängt wird. Der Zaun kann mit dieser Konstruktion auch in sehr abwechslungsreichen Geländestrukturen schnell und nachhaltig errichtet werden.

Am oberen Ende befindet sich auf beiden Seiten ein Überstiegsschutz aus glattem Folienmaterial, der bei ordnungsgemäßer Errichtung im 45° Winkel nach unten weg steht und verhindert, dass Tiere, die das Gewebe erklettern, den Zaun überwinden. Frösche und andere Tiere haben somit keine Chance über den Froschzaun zu kommen.

Amphibienschutz

Fangzaun und Zubehör

Amphibienzaun einseitig

Amphibienzaun einseitig wird immer dann eingesetzt, wenn Tiere aus einer Fläche oder von der Straße ferngehalten werden müssen. Der Zaun wird dann in der Regel auch nicht eingegraben, sondern in Anwanderrichtung ungeschlagen und mit Humus oder Hackschnitzeln beschwert.

Die haben den Vorteil, dass sie schnell verrotten und auf einer Wiese oder im Wald keinen Schaden anrichten.  Zusätzlich kann der Zaun, wo notwendig, mit Erdnägeln am Boden fixiert werden.

Wird der Zaun abschnittsweise leitschräg gestellt, was mit dieser Konstruktion kein Problem ist, können Tiere, die auf die Straße gelangen diese auch über den Zaun hinweg wieder verlassen.

Amphibienzaun beidseitig

Amphibienzaun beidseitig wird immer dann eingesetzt, wenn Tiere aus einer Fläche abgesiedelt werden sollen. Der Zaun der Fangfelder muss beidseitig fängig sein und ist dazu in den Boden einzugraben. Bei dieser Variante werden auf beiden Seiten des Zaunes Fangbehälter eingegraben.

Sperrzaun

Als Sperrzäune werden Zäune bezeichnet entlang derer keine Fangbehälter eingegraben sind.

Fangbehälter
Als Fangbehälter kommen 12 Liter Maurereimer zu Einsatz, in besonderen Fällen werden 12 Liter Eimer mit Deckel verwendet.

Der Stock
Ein eckiger Stock als Ausstiegshilfe für Kleinsäuger oder Käfer funktioniert besser als ein runder, daher werden hier 50 cm lange, eckige Stöcke angeboten.

Der Schwamm
Um die Gefahr des Ertrinkens oder Austrocknens von Tieren im Fangbehälter zu minimieren, wird ein 10 x 10 cm großes Kunststoffloß in den Fangbehälter gelegt, das einerseits als Insel dient und andererseits gegen die direkte Sonneneinstrahlung schützt.

Fangzaun und Zubehör

Amphibienzaun & Spannschur

Bei der Spannschnur handelt es sich um eine geflochtene Nylonschnur, die in Knopflochleiste im Zaungewebe eingezogen werden muß, um den Amphibienzaun ordnungsgemäß aufstellen zu können. Diese Arbeiten kann der Kunde selbst vornehmen oder den Zaun mit eingezogene Spannschur kaufen.

Amphibienzaun mit beidseitigem Übersteigschutz:

  • Zaun fertig zum Aufstellen mit eingezogener Schnur  8,70 € / lfm netto
  • Zaun mit Schnur zum selbst einziehen 7,93 € / lfm netto

Amphibienzaun mit einseitigem Übersteigschutz:

  • Zaun fertig zum Aufstellen mit eingezogener Schnur  6,70 € / lfm netto
  • Zaun mit Schnur zum selbst einziehen 6,20 € / lfm netto

Amphibienzaun

Sonderanfertigungen

Es sind Zaunbahnen auch höher möglich – Preis und Lieferzeit auf Anfrage

Eine einfache Methode ist die Installation von zwei Zäunen übereinander, wobei der obere Zaun am unteren am Überstiegsschutz fixiert wird.

EU Richtlinie & Verordnung im Naturschutz

Die Naturschutzrichtlinien der Europäischen Union (EU) sind eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die entwickelt wurden, um den Schutz wichtiger Lebensräume, Arten und Ökosysteme zu gewährleisten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung, dass diese Richtlinien eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Amphibien, da sie besonders gefährdet sind und viele Arten aufgrund menschlicher Aktivitäten vom Aussterben bedroht sind.

Zu den wichtigsten Inhalten der EU-Naturschutzrichtlinien gehören der Lebensraum- und Artenschutz, die Einrichtung von Schutzgebieten, die Kontrolle künstlicher Wasserläufe und Baumaßnahmen sowie die Vermeidung von Schadstoffbelastungen. Diese Richtlinien legen auch fest, wie die Mitgliedstaaten mit Verstößen oder Verstößen umgehen sollen. In Fällen, in denen der EuGH eingreifen musste, haben seine Urteile entscheidend dazu beigetragen, die rechtlichen Verantwortlichkeiten sowohl für Einzelpersonen als auch für Regierungen zu definieren, wenn es um den Schutz von Amphibienpopulationen geht.

Weitere Infos zum Recht vom Artenschutz finden Sie hier: Bundesamt für Naturschutz (BfN) – Artenschutz für Pflanzen und Tiere und dem zunehmenden Verlust an Biodiversität erfolgreich entgegenwirken.

Amphibienschutzzaun

Der robuste Amphibienschutzzaun ist eine temporäre Anlage, die nach der Krötenwanderung wieder abgebaut werden kann. Er schützt nicht nur Kröten und andere Amphibien, sondern gleichzeitig Kleintiere, wie zum Beispiel auch Igel.

Unser hochwertiger Amphibienzaun besteht aus undurchsichtiger Raschelgewebefolie und ist 55 cm hoch. Geliefert wird der Zaun als Komplettset in jeweils 30 m Bahnen inkl. Zubehör und Montageanleitung.
Im Paket enthalten sind: 30 m Zaun/Stück, Frabe grün, inkl. 15 Steher (1 m hoch), 15 Erdnägel und die Spannschnurr. 

Auf der Seite, wo die Tiere auf den Zaun treffen, werden in regelmäßigen Abständen Fangeimer angebracht, die so eingegraben werden, dass sie ebenerdig sind. Der Zaun ist sehr beständig!

Robusten Amphibienzaun kaufen

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu unserem hochwertigen Amphibienzaun / Reptilienschutzzaun.

Wir sind seit Jahren der erfahrene Hersteller von Schutzzäunen. Der Amphibien- / Krötenschutzzaun entspricht den Richtlinien/Vorschriften (RVS 04.03.11) für den Straßenbau bzw. den Verkehrswegen in Österreich und der MaMS in Deutschland.

Artikelbeschreibung und Produktinformation zum Artikel:

Amphibienzaun Höhe: 55 cm (Sonderanfertigung bis 100 cm)
Farbe: grün
Material: Robustes Raschelgewebe 190 g/m²
Länge: 30 m/Stück bzw. Bahn

Komplettpaket bzw. Ausführung: 30 m Raschelgewebe 190 g/m², 85 % Schattierwert, Schutznetz 55 cm hoch mit Ösen inkl. 15 Steher (1 m hoch), 15 Erdnägel und Spannschnurr. Erhältlich mit einseitigem oder beidseitigem Übersteigschutz.

Betr. der Planung beraten wir Sie gerne bei Ihren Projekten.

Preise für den Schutzzaun 55 cm hoch mit beidseitigem Überstiegschutz:

Amphibienzaun mit eingezogener Schnurr: 8,70 € / lfm netto zzgl. MwSt
Amphibienzaun mit Schnurr zum selbst einziehen: 7,93 € / lfm netto zzgl. MwSt
Amphibienzaun: Auf Lager
Kurze Lieferzeit: Nach Beauftragung 3 – 5 Tage je nach Lieferort

Preise für den Schutzzaun 55 cm hoch mit einseitigem Überstiegschutz:

Amphibienzaun mit eingezogener Schnurr: 6,70 € / lfm netto zzgl. MwSt
Amphibienzaun mit Schnurr zum selbst einziehen: 6,20 € / lfm netto zzgl. MwSt
Amphibienzaun: Auf Lager
Kurze Lieferzeit: Nach Beauftragung 3 – 5 Tage je nach Lieferort

Bei einer Großabnahme erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Versand: Europaweit

Versandkosten: Unter einem Einkaufswert von 3.000,00 EUR berechnen wir zzgl. Versandkosten.

Die Montageanleitung ist bei jeder Lieferung beigefügt. Sie benötigen keine weiteren Hilfsmittel wie z.B. Kabelbinder usw.

Zusatzartikel – Einzelpreise für:

Fangeimer inkl. Schwimmfloss: 3,95 € / Stück netto
Steher einzeln: 3,40 € / Stück netto
Erdnägel einzeln: 0,30 € / Stück
Kurze Lieferzeit: Auf Lager

Schlangenbleche für den Artenschutz

„Schlangenblech“ oder Schlangenbretter aus Teichfolie (1 x 1 m) haben den Vorteil, dass sie leicht zu transportieren sind, in der Regel mit einem Stein oder Holzstück beschwert aufgrund ihrer Flexibilität gut auf dem Boden aufliegen und leicht angehoben werden können. Sie dienen somit dem Artenschutz.

Schlangenbleche lassen sich auch im Zuge von Kartierungen gut zu Steigerung der Nachweisbarkeit einzelner Arten der Herpetofauna einsetzen.

Da es sich nicht um eine Falle handelt, ist hierfür in der Regel keine Bewilligung erforderlich. Allerdings muss der Grundeigentümer kontaktiert werden. Es hat sich bewährt die Telefonnummer eines Verantwortlichen auf die Schlangenbleche zu schreiben, um Rückfragen möglich zu machen.

FAQ - Fragen / Antworten zum Amphibienschutz

✅ Warum Artenschutz?

Nach Ansicht des Vereins für Umwelt und Natur würde das Verschwinden von Kröten, Fröschen und Molchen ein verwundbares Loch in die natürliche Nahrungskette reißen. Amphibien sind wichtige Raubtiere von Insekten, was dazu beiträgt, die Insektenpopulationen in Schach zu halten.

Wenn die Amphibienpopulationen zurückgehen, könnte die Zahl der Insekten erheblich zunehmen, was sich negativ auf die Ökosysteme auswirken könnte. Der Verband fordert die Menschen auf, Maßnahmen zum Schutz der Amphibien und ihrer Lebensräume zu ergreifen. Deshalb ist der Artenschutz so wichtig.

✅ Was macht der Artenschutz?

Der Artenschutz ist ein wichtiger Bestandteil zur Erhaltung des Gleichgewichts der Natur. Es trägt dazu bei, dass Tier- und Pflanzenleben in ihren jeweiligen Lebensräumen gesund bleiben, und trägt dazu bei, die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und unsere Ökosysteme zu schützen.
Der Artenschutz stellt sicher, dass gefährdete Arten nicht durch Überentwicklung, Wilderei oder andere menschengemachte Bedrohungen bedroht werden. Er trägt auch dazu bei, das Aussterben von Tieren zu verhindern, und zielt darauf ab, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mensch und Tierwelt zu gewährleisten. Darüber hinaus schützt er die Biodiversität, die für die Erhaltung gesunder Ökosysteme von entscheidender Bedeutung ist.Artenschutz schützt nicht nur das Aussterben von Tieren, sondern schützt auch Lebensräume vor der Zerstörung durch menschliche Eingriffe oder den Klimawandel.
Dies trägt dazu bei, den Druck auf bereits fragile Ökosysteme zu verringern, und kann die Umweltqualität auf der ganzen Welt verbessern. Der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt ist entscheidend für die Gesundheit unseres Planeten jetzt und in Zukunft.

✅ Was fällt unter Artenschutz?

Der Artenschutz ist ein entscheidender Teil der weltweiten Bemühungen, die Artenvielfalt zu erhalten und das ökologische Gleichgewicht zu fördern. Artenschutz ist die Erhaltung und Bewirtschaftung wild lebender Tier- und Pflanzenpopulationen sowie ihrer natürlichen Lebensräume, um zu verhindern, dass sie aussterben oder bedroht werden.

Dies beinhaltet die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Artenschäden, die Regulierung von Jagd, Fischerei und anderen Aktivitäten, die sich negativ auf sie auswirken könnten, und die Einrichtung von Schutzgebieten, in denen Arten sicher leben können.

✅ Welche Tiere gehören zum Artenschutz?

Gefährdete Arten sind Tiere, die aufgrund verschiedener menschlicher Aktivitäten als vom Aussterben bedroht identifiziert wurden. Der Schutz dieser Arten ist von entscheidender Bedeutung, um die Artenvielfalt zu erhalten und den weiteren Rückgang ihrer Populationen zu verhindern.

Dazu gehören heimische Säugetiere, Vögel, Kriechtiere, Lurche und Insekten. Dies fallen unter das Artenschutzgesetz.

Der Begriff Artenschutz bezeichnet die Erhaltung wild lebender Tiere und Pflanzen in ihrer natürlichen und historischen Form. Der Artenschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Naturschutzbemühungen, da er sicherstellt, dass viele Arten intakt und frei von Schäden und Eingriffen durch den Menschen bleiben. Es ist auch wichtig, um eine gesunde Umwelt mit ausgewogenen Ökosystemen zu erhalten und die wissenschaftliche Erforschung der Auswirkungen verschiedener Umweltbedingungen auf Lebewesen zu ermöglichen.

Artenschutzinitiativen konzentrieren sich häufig auf gefährdete oder bedrohte Arten, bei denen Maßnahmen ergriffen werden können, um menschliche Aktivitäten einzuschränken, die sich negativ auf diese Populationen auswirken. Dies kann die Einschränkung der Jagd, der Zerstörung von Lebensräumen, der Wasserverschmutzung oder anderer Formen der Umweltzerstörung umfassen. Ziel ist es, Bedrohungen zu minimieren, damit sich die Populationen im Laufe der Zeit erholen und in ihren natürlichen Lebensräumen weiterbestehen können. Darüber hinaus arbeiten Organisationen wie Parkdienste daran, Schutzgebiete zu schaffen, in denen Arten vor menschlichen Eingriffen geschützt sind und ungestört gedeihen können.

✅ Wie viele Tiere stehen unter dem Artenschutz?

Der Artenschutz ist Natur- und Umweltschützern gleichermaßen ein großes Anliegen. Täglich sterben bis zu 150 Tierarten durch die Zerstörung ihrer Lebensräume oder durch direkte Jagd oder Wilderei aus. Das bedeutet, dass fast 5.800 Tier- und 30.000 Pflanzenarten in naher Zukunft vom Aussterben bedroht sind, wenn keine Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden.

Daher ist es heute wichtiger denn je, gefährdete Arten durch einen Amphibienzaun bzw. Krötenschutzzaun zu schützen, bevor sie für immer aussterben.

Infos zum Naturschutzgesetz & Artenschutzgesetz

NEU: Hier finden Sie Infos betr. Artenschutz & Naturschutz vom Land Österreich

Gesamte Rechtsvorschrift  für das Land Salzburg – Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung 2017, Fassung vom 25.01.2023

Gesamte Rechtsvorschrift für das Land Tirol – Naturschutzverordnung 2006, Tiroler, Fassung vom 25.01.2023

Gesamte Rechtsvorschrift für das Land Kärnten – Tierartenschutzverordnung Kärnten, Fassung vom 25.01.2023

Gesamte Rechtsvorschrift für das Land Steiermark – Gesamte Rechtsvorschrift für Artenschutzverordnung Steiermark, Fassung vom 25.01.2023

Gesamte Rechtsvorschrift für das Land Wien – Gesamte Rechtsvorschrift für Wiener Naturschutzverordnung, Fassung vom 25.01.2023

Hier finden Sie kostenlos Infos zum Artenschutz & Naturschutz vom Bundesministerium für Umwelt- und  Naturschutz in Deutschland

Besonderer Schutz für Tiere und Pflanzen in Deutschland

Hier finden Sie kostenlose Infos zum allgemeinen und besonderen Artenschutz in Deutschland:

Allgemeiner Artenschutz in Deutschland lt. Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Im Bereich des besonderen Artenschutzes in Deutschland gibt es weitere Verbote  lt. Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)